Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Das Abholen und Bringen der Hunde soll ruhig ablaufen, deshalb müssen Hundebesitzer ihre Hunde mindestens ein, zwei Tage vor dem Betreuungszeitraum zu Good Treasuring Dog bringen, um zu gewährleisten, dass die im Haus lebenden Hund und der Gasthund sich kennen lernen können und verstehen. (Good Treasuring Dog behält sich das Recht vor, Hunde abzulehnen die nicht ins Rudel passen oder durch gesonderte Betreuung einen Aufpreis zu verlangen
  2. Stachel – und Würge- Halsbänder oder „Erziehungsgeschirre“ die dazu dienen dem Hund Schmerzen zuzufügen, bei Ungehorsam, sind nicht gestattet.
  3. Leckerlies und Spielzeug werden ausschließlich von Good Treasuring Dog gestellt, außer es besteht eine Allergie.
  4. Private Hundedecken, Boxen etc. werden nicht benötigt. Sollten Sie dies jedoch mitbringen wollen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Diese müssen vorher gewaschen sein und werden ungewaschen zurückgegeben.
  5. Die Hunde werden, bis zur Übergabe an den Betreuer an der Leine gehalten. Bitte erst auf dem Grundstück ableinen, wenn ein Mitarbeiter von Good Treasuring Dog sie bittet dies zu tun.
  6. Bitte erteilen Sie Ihrem oder anderen Hunden keine Befehle, Maßregelungen oder Lob, solange, bis Ihnen der Hund übergeben wurde. Dies führt nur zu Verwirrungen „Auf wen soll ich jetzt hören?!“
  7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch eine Rauferei unter Hunden entstehen, zu Lasten des Hundebesitzers bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung gehen.Der Hundebesitzer wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung immer ein Restrisiko für Verletzungen aller Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
  8. Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Betreuung bei Good Treasuring Dog, bitte bringen Sie ihren Versicherungsschein zur Kopie mit, ggf. gewerbliche Betreuung zusätzlich mit dem Versicherer abklären.
  9. Sollte es zu einer Beißerei unter Hunden kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt und im Falle einer Verletzung tierärztlich versorgt. Die Tierarztkosten werden dem Hundebesitzer des jeweiligen anderen Hundes zugestellt, der die Beißerei ursächlich verschuldet hat und kann dann geltend gemacht werden.
  10. Schäden, die der Hund verursacht hat, gehen zu Lasten des Hundebesitzes (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel, Teppiche etc.).
  11. Schäden an Einrichtungen und Gegenstände von Good Treasuring Dog, welche durch den Hund verursacht wurden, sind bei der Abholung durch den Hundebesitzer  zu regulieren. Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen haftet der Hundebesitzer, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Good Treasuring Dog zu verantworten sind.
  12. Für ungewollte Deckung/ Trächtigkeit übernimmt Good Treasuring Dog keine Haftung, bitte sagen Sie uns immer, wenn ihre Hündin läufig ist und wann die Läufigkeit begonnen hat.
  13. Der Hundebesitzer erklärt sich einverstanden, dass Fotos/ Videos des Hundes für Werbungs- und Weiterbildungszwecke genutzt werden dürfen. Fotos und Videos werden unter anderem  auf der Internetplattformen Facebook oder direkt auf der Homepage veröffentlicht.
  14. Die Kunden von Good Treasuring Dog erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten die im Vertrag gesammelt werden, nach Abschluss des Vertrags gespeichert werden und zwar mindestens 10 Jahre, Good Treasuring Dog verpflichtet sich, diese sorgsam unter Verschluss zu halten und nur dann weiterzugeben, wenn eine Behörde Einsicht in die Unterlagen verlangt.
  15. Wurde zum Spaziergang das Laufen ohne Leine des Hundes vom Hundebesitzer zugestimmt, so kennt er die damit verbundenen Risiken und es können im Schadensfall keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  16. Good Treasuring Dog kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig und unehrlich verhält oder die Betreuung des Hundes (z.B. wegen Unsauberkeit) unzumutbar wird. In diesem Fall ist eine Rückerstattung  bereits gezahlter Gebühren ausgeschlossen.
  17. Good Treasuring Dog kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der zu betreuende Hund ein unzumutbares Verhalten zeigt oder von ihm eine mittelbare oder unmittelbare Gefahr ausgeht und diese erst während der Betreuung gezeigt wird. Vom Kunden bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum, in dem die Leistung von Good Treasuring Dog nicht erbracht wird, werden selbstverständlich zurückerstattet.
  18. Good Treasuring Dog behält sich ausdrücklich vor, einen Hund, der augenscheinlich Symptome einer (ansteckenden) Krankheit aufweist, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einer bereits geschlossenen Pensions-oder Tagesbetreuungsbuchung aus diesem Grund zurückzutreten. In diesem Falle kann der Hundebesitzer  keine Schadensersatzansprüche gegen Good Treasuring Dog geltend machen.
  19. Sollten Krankheiten verschwiegen werden (z.B. Zwingerhusten, Magen-Darmerkrankungen, Giardien, Würmer, etc.), so behält sich Good Treasuring Dog vor in diesem Falle sämtliche anwesende Hunde auf Kosten des Hundebesitzers, bei Ansteckung, von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Die anfallenden Reinigungskosten/ Desinfektion trägt ebenfalls der Hundebesitzer.
  20. Ist es Good Treasuring Dog nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Vom Kunden bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum in dem die Leistung von Good Treasuring Dog nicht erbracht wird, werden selbstverständlich zurückerstattet
  21. Absagen für Tages- und Urlaubsbetreuungen sind nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Ansonsten sind folgende Beträge fällig: Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% Bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 70% 7 Tage -1 Tag vor Betreuungsbeginn: 90% , am Tag des Betreuungsbeginn 100 % des Gesamtbetrags. Ist eine Anzahlung erfolgt wird diese mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.